AGB

1. VERTRAGSPARTNER / VERTRAGSGRUNDLAGE

VAULT Events, vertreten durch Herrn Michael von der Heydt (nachfolgend „Veranstalter“) veranstaltet bzw. Ko-veranstaltet ein Spektrum auf dieser Internetpräsenz ausgewiesener Veranstaltungsformate, verbunden mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen für die Veranstaltungsteilnahme, u.a. bezüglich Altersbeschränkung bzw. vorausgesetzter Kleiderordnung

2. GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNG

a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Veranstalter und den Veranstaltungsgästen. Mit dem Erwerb der Ticket für die jeweilige Veranstaltung wird zwischen der Veranstalter und dem Ticketerwerber ein Besuchervertrag über die Veranstaltung geschlossen. Die AGB gelten damit für den Erwerb von Tickets für die jeweilige Veranstaltung an Besucher/Ticketerwerber und damit für das Rechtsverhältnis zwischen der Veranstalter und dem/der Ticketerwerber*in. Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der durch den Erwerb von Tickets zustande kommt.

b. Die AGB gelten gegenüber natürlichen Personen (Privatpersonen) sowie gegenüber Firmen, Kaufleuten, gewerblich handelnden Personen, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Unternehmen).

c. Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen des Ticketerwerbers gelten nur, wenn der Veranstalter diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

d. Zur Benennung der Abläufe hinsichtlich des Erwerbes von Tickets (sog. kleines Inhaberpapier), wird entsprechend der gängigen Eventpraxis in den AGB vom Karten(vor)verkauf gesprochen. Rechtlich handelt es sich beim Abschluss des Besuchervertrages nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag mit mietrechtlichem Einschlag. Denn der angestrebte Enderfolg beim Besuchervertrag besteht nicht – wie beim Kaufvertrag – in der Überführung einer Sache oder eines Rechts in das eigene Vermögen. Vielmehr geht es dem Ticketerwerber allein um den Erwerb des Besucherrechts.

e. Eine Ticket ist ein kleines Inhaberpapier im Sinne des § 807 BGB und damit ein Wertpapier, das den Anspruch auf die Leistung verkörpert. Das Ticket berechtigt ausschließlich den Ticketinhaber zum Zutritt zur Veranstaltung und dazu von der Veranstalter die versprochene Leistung zu verlangen. Bei dem Erwerb des Tickets geht es nicht vornehmlich um die Erlangung des Eigentums an der Karte, sondern um den Erwerb des Veranstalterbesucherrechts und der Forderung gegenüber dem Veranstalter, die angekündigte Veranstaltung zur Aufführung zu bringen.

3. ZUTRITTSBERECHTIGUNG

Zutrittsberechtigt zur Veranstaltung sind grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren unter Vorlage einer gültigen Ticket. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt. Dies gilt nur, sofern das jeweilige Hausrecht des Veranstaltungsortes nicht verletzt wird.

4. VERTRAGSPFLICHTEN

a. Die Leistungen und Pflichten des Veranstalters sowie der Veranstaltungsorte sind den jeweiligen Veranstaltungsankündigungen zu entnehmen, insbesondere auf der Internetpräsenz des Veranstalters (vault-events.de).

b. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zeitlich oder örtlich zu verlegen. Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über dessen Internetpräsenz und nach Möglichkeit allen hierfür sinnvoll zugänglichen Medien sowie schriftliche und/oder telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Finanzaufwendungen für den Veranstaltungsbesuch, z.B. Reise- und Hotelbuchungen, wird dringend Einsicht in die Internetpräsenz bzw. eine schriftliche Anfrage beim Veranstalter empfohlen. Wird eine Veranstaltung zeitlich auf einen anderen Termin verlegt, gilt das Ticket für den neuen Veranstaltungstermin. Das Recht auf Rückgabe der Ticket bei Verlegung der Veranstaltung ist in §9 dieser AGB niedergelegt.

5. VERTRAGSSCHLUSS / FÄLLIGKEIT DER ZAHLUNG

a. Die Internetpräsenz(en) sowie sonstige Werbung und Hinweise des Veranstalters auf Veranstaltungsmaterialien und Tickets enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Ticketerwerber.

b. Die Zahlung des Ticketpreises sowie gegebenenfalls anfallende Versand- und Bearbeitungsgebühren sind mit Abschluss des Vertrages über den Ticketerwerb fällig.

c. Im Rahmen des Vorverkaufs sind alle Kosten des elektronischen Zahlungsverkehrs vom Ticketerwerber zu zahlen. Hierzu zählen Transaktionsgebühren, die im Rahmen der Kauftransaktion vom Ticketservicepartner und/oder weiteren Zahlungsverkehrspartnern (u.a. Kreditkartenunternehmen, Banken + andere Finanzdienstleister) erhoben werden.

6. TICKETVERTRIEB / TICKETVERSAND MIT RÜGEOBLIEGENHEIT

a. Der Vertrieb der Tickets für die Veranstaltung im Kartenvorverkauf und Kartenverkauf an der Abendkasse erfolgt grundsätzlich durch die Veranstalter.

b. Vorverkaufsgebühren sind vom Ticketerwerber zu tragen.

c. Sofern eine Versendung der Tickets erfolgt, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Ticketerwerbers. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Veranstalter. Der Ticketerwerber kann offensichtliche Fehler der gelieferten Tickets nur innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Tickets gegenüber dem Veranstalter geltend machen.

d. Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Ticketerwerber versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung des Ticketpreises Eigentum der Veranstalter.

7. EINSCHALTUNG DRITTER BEIM TICKETVERTRIEB UND DER VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

Der Veranstalter kann Dritte beauftragen, die Tickets in ihrem Namen zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in ihrem Namen zu handeln. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber zustande.

8. WEITERGABE VON TICKETS

a. Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse der Veranstalter die Weitergabe von Tickets zu beschränken. Dem Ticketerwerber ist es nicht gestattet:

  • I. Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis (Ticketendpreis einschließlich etwaiger Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren) des Veranstalters zu veräußern,
  • II. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, und
  • III. Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltung durch die Veranstalter belegt sind.

b. Der Veranstalter ist berechtigt, das zu dem Ticketerwerber bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Ticketerwerber gegen §8 Absatz a, I – III verstößt. Der Veranstalter wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.

c. Der Veranstalter ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen §8 Absatz a, I – III Tickets weitergeben und/oder anbieten, pro Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro zu erheben, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

9. KARTENRÜCKGABE/ABSAGE, VERLEGUNG, AUSFALL, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG/-PROGRAMMÄNDERUNG

a. Die Rücknahme erworbener Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Tickets wird kein Ersatz gewährt. Dem Ticketerwerber abhanden gekommene oder bis zur Unkenntlichkeit zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

b. Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung wird gegen Vorlage des Tickets der Ticketpreis erstattet. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe mit Ticketpreiserstattung jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort dem Ticketerwerber unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist.

c. Wenn die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin getätigten Aufwendungen.

d. Im Falle des Veranstaltungsabbruchs hat die/die Besucher*in einen Anspruch auf Erstattung des geleisteten Ticketpreises, wenn der Abbruch in dem ersten Drittel der Veranstaltung erfolgt. Der Abbruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Tickets nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungsabbruch gegenüber der Veranstalter oder der von ihr beauftragten Vorverkaufsstelle, die das Ticket vermittelt hat, geltend zu machen. Die Veranstalter haftet im Falle des Veranstaltungsabbruchs nach Maßgabe des §14 dieser AGB.

e. Änderungen des Programmablaufs unterliegen der künstlerischen Freiheit und sind variabel hinsichtlich der mitwirkenden Künstler*innen abänderbar. Umbesetzungen der darstellenden Künstler*innen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Änderungen gemäß §9 Absatz b + c begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Tickets.

10. KLEIDERORDNUNG

a. Bei ausgewählten Veranstaltungen gilt als Voraussetzung für die Teilnahme eine vom Veranstalter und den jeweiligen Veranstaltungsinformationen verbindlich vorgegebene Kleiderordnung. Unerwünscht ist in entsprechenden Fällen konventionelle Alltagskleidung wie (moderne) Anzüge, Jeans, T-Shirts, Turnschuhe, etc. bzw. zur vorgegebenen Kleiderordnung passende schrille Kostüme und Karnevalskostüme.

b. Bei Zuwiderhandlungen gemäß §10 Absatz a ist der Veranstalter bzw. das von ihm beauftragte Personal berechtigt, den/die Besucher*in dazu auffordern, eine der Kleiderordnung entsprechende Garderobe anzulegen. Kommt der/die Besucher*in dieser Aufforderung nicht nach, ist der Veranstalter bzw. das von ihm autorisierte Personen berechtigt, den/die Besucher*in von der Veranstaltung zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Ticketerwerber/Besucher in diesem Falle nicht.

11. VERANSTALTUNGSORDNUNG

a. Der Veranstalter steht innerhalb der Veranstaltungsfläche das Hausrecht in dem für die sichere Durchführung der Veranstaltung notwendigen Umfang zu, neben dem Hausrecht des Eigentümers und/oder Betreibers der Eventlocation. Die Veranstalter ist verpflichtet, innerhalb der überlassenen Veranstaltungsfläche für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Veranstaltung zu sorgen. Sie ist gegenüber den/die Besucher*in n auch zur Durchsetzung der jeweiligen Hausordnung des Eigentümers oder Betreibers der Eventlocation verpflichtet. Bei Verstößen gegen die Hausordnung hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern.

b. Für die Veranstaltung gelten folgende allgemeine Verhaltenspflichten:

  • I. Das Mitführen von gefährlichen oder illegalen Gegenständen, insbesondere Drogen, Waffen und explosiver Stoffe, sowie veranstaltungsfremden Getränken und Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
  • II. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.
  • III. Das Betreten der Bühnenfläche und des Bühnenbereichs ist untersagt.
  • IV. Dem Ticketerwerber ist es untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können vom Sicherheitspersonal und anderen autorisierten Personen entfernt oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.
  • V. Weiterhin ist es dem Ticketerwerber untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.

c. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Punkte I – V wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro sofort fällig. Weitere Ansprüche behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

d. Der Veranstalter kann Ticketerwerber/Besucher, die gegen die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes, gegen die Sicherheitsvorgaben der Veranstalterordnung dieser AGB oder Weisungen des Sicherheitspersonals verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Ticketerwerber nicht.

12. FOTO-/BILD-, TON- UND FILMAUFNAHMEN ÜBER BESUCHER

Mit dem Erwerb eines Tickets für eine vom Veranstalter durchgeführte Veranstaltung erklärt sich der Ticketerwerber damit einverstanden, dass während der Veranstaltung erfolgten optischen und akustischen Mitschnitte sowie Fotos der Veranstalter für Medien und für Werbemaßnahmen der Veranstalters (=Eigenreferenznutzung) verwendet werden können. Das Einverständnis des Besuchers bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen die/die Besucher*in während des Veranstaltungsmitschnittes. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.

13. VERBOT VON FOTO-/BILD-, TON- UND FILMAUFNAHMEN DURCH TICKETERWERBER

a. Dem/der Ticketerwerber*in ist es bei dem Besuch ausgewählter Veranstaltungen gemäß Ausweis in den jeweiligen Veranstaltungsinformationen prinzipiell untersagt, Smartphones, Handys, Fotoapparate, Kameras oder sonstige Gerätschaften mit der Möglichkeit zur Aufnahme von Foto-/Bild-, Ton- und Filmaufnahmen bei sich zu führen.

b. Bei allen anderen Veranstaltungen ist es den Besucher*innen grundsätzlich untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen oder diese ganz oder teilweise über Telemedien wie Internet oder Telekommunikationsdiensten wie Mobilfunknetz zu übertragen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen.

c. Eine kommerzielle Verwendung von Foto-, Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden ist untersagt.

d. Verstößt der Ticketerwerber schuldhaft gegen Absatz 1 bis 3 steht der Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 3.000 Euro für jeden Verstoß zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

14. HAFTUNG

a. Soweit sich aus den AGB und den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

b. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, des gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit des Veranstalters, des gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet der Veranstalter nur
i. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
ii. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

c. Die Haftungsfreistellung gemäß §14 Absatz b gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Veranstalters.

d. Die sich aus §14 Absatz b ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit durch den Veranstalter oder seine Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Ticketerwerbers nach dem Produkthaftungsgesetz.

e. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Ticketerwerber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Besuchers vom Besuchervertrag (insbesondere gemäß § 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

15. DATENSCHUTZ

a. Die von dem Ticketerwerber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zum Erwerb des Tickets werden vom Veranstalter ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten der Ticketinhaber werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung die Weitergabe an zum Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung eingeschaltete Dritte nach § 7 dieser AGB, wobei dies nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt und der Umfang der Übermittlung sich auf das notwendige Minimum zur Vertragsabwicklung beschränkt.

b. Der Ticketerwerber hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten zu ändern, zu berichtigen oder zu löschen. Das Recht zur Löschung der von ihm gespeicherten Daten besteht nicht, wenn deren Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, außerdem wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem Veranstalter erforderlich sind und für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin. Sofern gesetzlich kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01.10.2025